Der vielseitige Stadtteil Ottenbeck wird geprägt von den idyllischen Grünflächen des Ottenbecker Landschaftsschutzgebietes, die zu Spaziergängen einladen. Die Innenstadt ist nicht weit entfernt und in wenigen Minuten mit dem Auto oder einer der regelmäßig fahrenden Buslinien zu erreichen. Geschäfte für den täglichen Bedarf sind bequem zu erreichen. Der Stadtteil verfügt über mehrere Bildungseinrichtungen, wie die Grund- und die Walldorfschule. Über die B73/B74 gelangen Sie schnell nach Bremerhaven oder Bremen. Außerdem ist es nur 1 km zur A26 in Richtung Hamburg. Oder Sie nutzen die S-Bahn Anbindung von Stade nach Hamburg.
+ Schlafzimmer
+ Wohn-/Esszimmer mit offener Küche
+ Die Einbauküche inkl. Küchengeräte sind Eigentum des Vormieters und können erworben werden.
+ exklusives Duschbad mit Fußbodenerwärmung
+ Hauswirtschaftsraum
+ Plankenbelag in Holzoptik
+ Carport mit Abstellraum für zzgl. 35,00 EUR/ mtl.
+ Balkon
+ Die Versorgung mit Strom und Multimedia (TV, Internet usw.) muss vom Mieter eigenständig bei den Versorgungs- bzw. Betreiberunternehmen beauftragt werden. Die Kosten sind zwischen Mieter und Versorger/Betreiber direkt abzurechnen
Hinweis: Wir weisen höflich darauf hin, dass die hier gemachten Angaben ausschließlich auf den uns vom Eigentümer übermittelten Unterlagen und Daten basieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Das Angebot ist freibleibend. Forderungen und Irrtümer vorbehalten.
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Hinweise Geldwäschegesetz - GwG:
Als Immobilienmakler sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz schreibt uns zwingend vor, dass wir die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren.