Es gibt viel zu entdecken in der Gemeinde Hechthausen, dem Tor zum Cuxland.
Hechthausen hat einen Bahnhof an der Linie CuxhavenHamburg. Seit Dezember 2007 wird der Personenverkehr durch die Regionalbahn mit neuen doppelstöckigen Zügen bedient. Über die Bundesstraße B 73 gelangen Sie ebenfalls schnell in alle Richtungen. Die schiffbare Oste, der letzte große Nebenfluss der Elbe vor ihrer Mündung in die Nordsee, führt an Hechthausen vorbei. Im Ort befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, Banken, Ärzte und Apotheken, die in wenigen Fahrminuten zu erreichen sind.
+ wir bauen, Sie ziehen ein
+ Grundstück in naturnaher Lage
+ massive Bauweise, zweischaliges Außenmauerwerk
+ eingeschossiger Baustil
+ KFW 55 Effizienzhaus
+ Gas-Brennwertsolarzentrale als Heizungsanlage
+ Kontrollierte Be- und Entlüftung, dezentral
+ Solaranlage mit 300l Warmwasserspeicher zur Wärmerückgewinnung
+ Fußbodenheizung in allen Räumen
+ 3-fach Verglasung
+ Kunststofffenster mit Einbruchsicherung und/oder Mehrfachverriegelung sowie Einhandbeschlägen
+ elektrisch betriebene Rollläden
+ Spitzboden ausbaufähig (der Ausbau ist nicht im Angebotspreis enthalten)
+ Dachflächenfenster nach Vereinbarung gegen Aufpreis möglich
+ Walmdach Dachneigung 30 Grad
+ Haustür einflügelig, weiß mit Edelstahl (matt gebürstet) Griffen, Ausführung gem. Bemusterung
+ Innentüren, CPL Weißlack
+ Komplette Elektroinstallation inkl.
+ gute Verkehrsanbindung B 73
Hinweis: Wir weisen höflich darauf hin, dass die hier gemachten Angaben ausschließlich auf den uns vom Eigentümer übermittelten Unterlagen und Daten basieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Das Angebot ist freibleibend. Forderungen und Irrtümer vorbehalten.
Wenn Sie zu diesem Angebot Kontakt zu uns aufnehmen, werden Ihre personenbezogenen Daten von uns gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.ish-immobilien.de/datenschutzerklaerung/
Hinweise Geldwäschegesetz GwG:
Als Immobilienmakler sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz schreibt uns zwingend vor, dass wir die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren.
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