Das Objekt befindet sich im Ortsteil Haddorf der Stadt Stade in Niedersachsen. Stade besticht durch seine historische Altstadt und die Nähe zur Elbe. Der Ortsteil Haddorf bietet eine ruhige Wohnlage mit guter Anbindung an die städtische Infrastruktur. Geschäfte des täglichen Bedarfs, Schulen und Kindergärten sind in der näheren Umgebung vorhanden. Die Region ist bekannt für ihre landschaftliche Schönheit und lädt zu ausgedehnten Spaziergängen und Freizeitaktivitäten im Freien ein. Dank der guten Verkehrsanbindung sind auch größere Städte in der Umgebung schnell erreichbar.
- moderne Einbauküche
- Vollbad
- Gäste-WC
- Hauswirtschaftsraum
- Terrasse überdacht
- Außenrollläden elektrisch
- Solarthermie
- Carport mit Schuppen
- die Versorgung mit Gas, Strom und Multimedia (TV, Internet usw.) muss vom Mieter eigenständig bei einem Versorgungs-bzw. Betreiberunternehmen beauftragt werden. Die Kosten sind zwischen Mieter und Versorger/Betreiber direkt abzurechnen.
Hinweis: Wir weisen höflich darauf hin, dass die hier gemachten Angaben ausschließlich auf den uns vom Eigentümer übermittelten Unterlagen und Daten basieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Das Angebot ist freibleibend. Forderungen und Irrtümer vorbehalten.
Wenn Sie zu diesem Angebot Kontakt zu uns aufnehmen, werden Ihre personenbezogenen Daten von uns gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://ish-immobilien.de/de/datenschutzerklaerung
Hinweise Geldwäschegesetz - GwG:
Als Immobilienmakler sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz schreibt uns zwingend vor, dass wir die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren.