Bliedersdorf gehört zur Samtgemeinde Horneburg. In Bliedersdorf befinden sich ein Kindergarten sowie eine Grundschule. Zu der Gesamt- und Oberschule fährt ein Schulbus. Bliedersdorf ist eingebettet von reizvoller Geestlandschaft, umfangreichen Waldbeständen und Mooren. Herrliche Fahrrad- und Wanderwege finden Sie im Naturschutzgebiet Auetal. Interessante Freizeitangebote wie Tennis- und Eissporthalle, Reit- und Sportmöglichkeiten sowie eine große Anzahl an Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten und Apotheken befinden sich in der Nähe. Ein Bahnanschluss Richtung Hamburg und Cuxhaven ist sowohl in Horneburg (3 km) als auch in Harsefeld (6 km) vorhanden.
Die Wohnung ist vermietet.
Die Nettokaltmiete beträgt 3.720,00 EUR p.a.
umlagefähige Nebenkosten: 962,71 EUR p.a.
nicht umlagef. Nebenkosten: 476,41 EUR p.a
Hausgeld gem. Wirtschaftsplan von 2024: 2.013,60 EUR p.a.
darin enthalten sind:
- Heiz- und Wasser-/Abwasserkosten
- Gebäudeversicherung, inkl. Haftpflichtversicherung
- Allgemeinstrom
- Kanalgrund- und Niederschlagswassergebühren
- Müllgebühren
- Schädlingsbekämpfung
- Hausmeister
- Nebenkosten des Geldverkehrs (WEG)
- Liquiditätsaufwand
- die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage von mtl. 28,80 EUR
- Verwaltungskosten (WEG)
- Instandhaltungskosten
Nicht enthalten:
- Grundsteuer Wohnung
Anzahl Wohnungen = 6
Miteigentumsanteil = 112,650/1.000
Instandhaltungsrücklage:
Stand 31.12.2022 = 13.526,04 EUR
(davon Anteil Wohnung = 1.523,71 EUR)
Hinweis: Wir weisen höflich darauf hin, dass die hier gemachten Angaben ausschließlich auf den uns vom Eigentümer übermittelten Unterlagen und Daten basieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Das Angebot ist freibleibend. Forderungen und Irrtümer vorbehalten.
Wenn Sie zu diesem Angebot Kontakt zu uns aufnehmen, werden Ihre personenbezogenen Daten von uns gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://ish-immobilien.de/de/datenschutzerklaerung
Hinweise Geldwäschegesetz GwG:
Als Immobilienmakler sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz schreibt uns zwingend vor, dass wir die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren.
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Energieausweis: Verbrauchsausweis gültig von: 25.02.2014
Energieverbrauchskennwert: 118 kWh/(m²a) inklusive Warmwasser
Wesentliche Energieträger Heizung: Befeuerung Gas
Baujahr: 1983