Himmelpforten liegt im nordwestlichen Teil des Landkreises Stade und hat ohne die Bewohner der Mitgliedsgemeinden ca. 4600 Einwohner. Die gute Infrastruktur ist durch Supermärkte zur Versorgung des täglichen Bedarfs im Zentrum des Ortes, Arztpraxen verschiedener Fachrichtungen, Apotheken, Grundschule, Sekundarschulzentrum, Kindergarten und Fachgeschäfte geprägt. Die günstige Verkehrslage durch die B 73 und die Bundesbahnverbindung (Regionalbahn) nach Hamburg und Cuxhaven im Stundentakt (an Werktagen tagsüber) ist für Arbeitnehmer aus dem Stader und Hamburger Raum sehr interessant.
- KfW-Effizienzhaus 55
- ruhige Wohnlage
- Bahnhofsnähe (Anschluss nach Hamburg und Cuxhaven in wenigen Minuten erreichbar)
- ausbaufähiges Dachgeschoss
- große verglaste Flügeltüranlage Richtung Wohnzimmer sorgt für ein lichtdurchflutetes und offenes Raumgefühl
- moderne offene Einbauküche mit Miele Geräten
- Wineo-Purline-Biobodenbelag in allen Räumen
- 3 Schlafzimmer
- 1 Arbeitszimmer
- großzügiges Wohn-Esszimmer mit bodentiefen Fenstern
- Garage mit Fußbodenheizung, elektrisches Sektionaltor und Vorbereitung für eine Wallbox
- Fenster vollständig mit Verbundsicherheitsglas und elektrischen Außenrollläden
- hochwertiger Insektenschutz mit Spannrahmen
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Vollbad mit Handtuchheizung und Gäste-WC mit Dusche
- LED Deckeneinbaustrahler und LED Wandstrahler (innen und außen)
- verbesserter Schallschutz und höhere Wärmedämmung durch eine stark gedämmte Hauseingangstür
- massive Innenwände in Vollsteinausführung und Innentüren mit Vollspaneinlage
-- Smart-Home-Anlage
- Hauswirtschaftsraum mit Netzwerkschrank, Heizungsanlage und Stauraum
- Glasfaseranschluss
- pflegeleichter und kinderfreundlicher Garten in Südlage mit überdachter Terrasse
Hinweis: Wir weisen höflich darauf hin, dass die hier gemachten Angaben ausschließlich auf den uns vom Eigentümer übermittelten Unterlagen und Daten basieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Das Angebot ist freibleibend. Forderungen und Irrtümer vorbehalten.
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Als Immobilienmakler sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz schreibt uns zwingend vor, dass wir die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren.