Die Lage im Schwedenviertel von Stade zeichnet sich durch eine ruhige, familienfreundliche Umgebung aus. Die Nachbarschaft ist überwiegend von Einfamilienhäusern und modernen Wohnanlagen geprägt. Die Einwohnerstruktur ist vielfältig, mit einer Mischung aus Familien, jungen Berufstätigen und älteren Bewohnern.
Die Hansestadt Stade liegt mit ca. 50.000 Einwohnern auf halbem Weg zwischen Hamburg und der Nordsee. Stade hat eine über 1000-jährige Geschichte, die sich in der historischen Altstadt mit seinen wunderschönen Fachwerkhäusern widerspiegelt. Stade ist ein wirtschaftliches und kulturelles Behörden- und Dienstleistungszentrum im Elbe-Weser-Raum. Es gilt als Standort für moderne Industrie, erfolgreichen Mittelstand und jetzt auch Bildungsstandort mit allen Schulformen, Forschungseinrichtungen sowie einer Hochschule. Die neue Autobahn 26 und die geplante Elbquerung A 22 machen diese Region für Industrie- und Gewerbeansiedlungen sowie für das Wohnen sehr attraktiv. Viele kulturelle Veranstaltungen, beispielsweise in Form von Kunstausstellungen, musikalischen Events und Theateraufführungen werden über das Jahr in Stade angeboten. Die Nähe zur Elbe, verbunden durch den Fluss Schwinge, geben der Stadt ihr maritimes Flair. Die Stadt verfügt aber auch über sämtliche Einrichtungen für den täglichen Bedarf sowie ein großes Angebot an Sporteinrichtungen und Ärzten sowie Kliniken. In Stade leben und arbeiten, das ist Lebensqualität!
+ Einbauküche
+ Wannenbad mit Duschabtrennung und Waschmaschinenanschluss
+ Balkon
+ 2 kleine Abstellräume
+ Kfz-Stellplatz direkt vor dem Haus
+ Gartenmitnutzung
Die Versorgung mit Gas, Strom und Multimedia (TV, Internet usw.) muss vom Mieter eigenständig bei einem Versorgungs-bzw. Betreiberunternehmen beauftragt werden. Die Kosten sind zwischen Mieter und Versorger/Betreiber direkt abzurechnen.
Der Einzug ist nach Absprache auch vor dem 01.07.2025 möglich.
Hinweis: Wir weisen höflich darauf hin, dass die hier gemachten Angaben ausschließlich auf den uns vom Eigentümer übermittelten Unterlagen und Daten basieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Das Angebot ist freibleibend. Forderungen und Irrtümer vorbehalten.
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Als Immobilienmakler sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz schreibt uns zwingend vor, dass wir die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren.
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Energieausweis ist noch ausstehend.